„Das Kork-Logo“ auf alle Kork-Bodenbeläge erweitert
QS-System des Deutschen Kork-Verbands ab 1. Januar für Kork-Parkett, Kork-Fertigparkett und modulare Kork-Fertigböden

Herford

Seit 1997 können geprüfte Kollektionen von Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett der Mitglieder des Deutschen Kork-Verbands e.V. (Herford) das Qualitätszeichen „Das Kork-Logo“ tragen. Die zugrundeliegenden Prüfbestimmungen haben einen umfassenden, teilweise über gesetzliche Regelungen hinausgehenden Verbraucherschutz im Fokus. Im Kontext zum technischen Fortschritt hat der siegelgebende Verband nun die Nutzungsbedingungen und die Publikation seiner Kollektivmarke auf alle Kork-Bodenbeläge ausgedehnt, sofern sie die erforderlichen und unabhängig durchgeführten Prüfungen bestanden haben.

Die Prüfbestimmungen wurden grundlegend aktualisiert, redaktionell und inhaltlich überarbeitet bzw. präzisiert. Unverändert bleibt die Mitgliedschaft im Deutschen Kork-Verband e.V. als Grundvoraussetzung, die Kollektivmarke zu tragen bzw. zertifizierte Produkte damit auszeichnen zu können.

Um die Palette der Kork-Bodenbeläge möglichst umfassend abzubilden, umfasst das Prüfkonzept „Das Kork-Logo“ ab 1. Januar 2023 neben Kork-Parkett und Kork-Fertigparkett zudem „Kork-Fertigböden“ als neue Produktkategorie. Damit werden nun auch Kork-Bodenbeläge mit einer Kork-Deckschicht unter 2,5 mm Mindestauflagendicke inkludiert, die die mechanischen Anforderungen nach EN 16511 erfüllen.

Unter dem Aspekt der Verbrauchersicherheit wird mit dieser grundlegenden Erweiterung ein deutlich für den Laien erkenn- und schnell erfassbarer Zusatz um die der jeweiligen Produktkategorie zu Grunde liegende Produktnorm in unmittelbarem Umfeld des QS-Zeichens zwingend erforderlich. Rechts neben oder direkt unter der bekannten, nicht nur von Branchenkennern oder Umweltverbänden geschätzten Marke ist ab Stichtag der Schriftsatz „Gemäß...“ EN 12104 für Kork-Parkett, ISO EN 20326 für Kork-Fertigparkett oder EN 16511 für Kork-Fertigböden auf jedweder Form der Produktkommunikation (Verpackungen etc.) zu publizieren. Die Übergangsfrist endet zum 31. Mai 2023.

„Das Kork-Logo“ ist das Gütezeichen des ersten und einzigen auf Kork-Bodenbeläge zugeschnittenen Prüfkonzepts, das geeignet ist, die Qualität von Kork-Bodenbelägen kontinuierlich sicherzustellen. Die im Kork-Logo aufgeführten Prüfungen stellen den sinnvollen Untersuchungsrahmen für diese Produktgruppe dar. Die Prüfmethodik basiert auf DIN EN 16516 und den Vorgaben des AgBB-Schemas, die Bewertungskriterien sind jedoch im Sinne des Vorsorgeprinzips und Verbraucherschutzes in bestimmten Parametern strenger gesetzt – beispielsweise im Vergleich zum „Blauen Engel“.

Das Kork-Logo kann für den jeweilig geprüften und zertifizierten Korkfußboden bzw. die jeweilige Kollektion einer Produktkategorie mit einer Dauer von drei Jahren geführt werden. Nach Ablauf dieser Zeit sind zur weitergehenden Nutzung des QS-Systems „Das Kork-Logo“ erneute Produktprüfungen verpflichtend.

Der Deutsche Kork-Verband e.V. (DKV)

Der Deutsche Kork-Verband e.V. wurde 1985 gegründet. Zweck des Verbandes ist die Wahrnehmung und Förderung aller gemeinsamen Belange der in ihm zusammengeschlossenen Unternehmen. Neben der branchenpolitischen Interessenvertretung der Mitgliedsfirmen liegen die Schwerpunkte der Verbandstätigkeit in der Qualitätssicherung für Produkte aus Kork, in der Verbesserung der Herstellungs- und Verarbeitungsmethoden sowie in der Initiierung und Unterstützung von Forschungsprojekten über das nachwachsende Naturprodukt Kork und die daraus entstehenden Endprodukte. Weitere Informationen auf den Webseiten kork.de und natuerlichkork.de.


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